Übertrittsverfahren in die Sekundarstufe II

Als Sekundarstufe II gelten Gymnasien, Wirtschaftsmittelschulen, Berufsmittelschulen und Fachmittelschulen. Der Übertritt in den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr ist nach der 8. oder 9. Klasse möglich. Der Übertritt in eine Wirtschaftsmittelschule, eine Berufsmittelschule oder in eine Fachmittelschule erfolgt nach der 9. Klasse. Die Anmeldung zum entsprechenden Empfehlungsverfahren erfolgt jeweils auf spätestens 1. Dezember (alle Mittelschulen) via abgebende Schule. Sie entscheidet dann bis Ende Januar über eine allfällige prüfungsfreie Aufnahme. Wer nicht prüfungsfrei übertreten kann, hat die Möglichkeit, eine Aufnahmeprüfung zu absolvieren.

Bildungswege

Das schweizerische duale Bildungssystem ist eine der wertvollsten Errungenschaften unserer Zeit. Nach der obligatorischen Schule können Schüler:innen entweder in eine berufliche Grundausbildung einsteigen oder eine Mittelschulbildung in Betracht ziehen. Dank vielen Querverbindungen ist es immer wieder möglich, vom einen in den anderen Bereich zu wechseln.

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