Übertritt in die Sekundarstufe I

Das Übertrittsverfahren im Schulkreis Länggasse-Felsenau beruht auf der kantonalen Regelung, welche in der «Direktionsverordnung über Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule (DVBS)» vom 6. März 2018 festgehalten ist.

  1. Beobachtungszeit Die massgebende Beobachtungszeit dauert vom Beginn der 5. Klasse bis Ende des ersten Se- mesters des 6. Schuljahres.

  2. Übertrittsrelevante Fächer Für die Zuteilung in das Sekundarniveau 1 ist die Beurteilung in den Fächern Deutsch, Franzö- sisch und Mathematik massgebend. Schüler:innen, die in mindestens zwei der drei genannten Fächer das Sekundarniveau erreichen, werden dem Sekundarniveau zugewiesen. Dies setzt gute bis sehr gute Leistungen voraus.

  3. Personale Kompetenzen gemäss Lehrplan 21 Die personalen Kompetenzen werden fächerübergreifend beurteilt. Im kantonalen Übertrittsbericht sind folgende Kompetenzen festgehalten: Die Schülerin oder der Schüler…

    • kann zunehmend selbstständig arbeiten und wenn nötig Unterstützung holen.
    • kann Argumente abwägen und einen eigenen Standpunkt einnehmen.
    • kann über das eigene Lernen nachdenken (und die richtigen Schlüsse daraus ziehen).
  4. Standortgespräche und Dokumente In der 5. Klasse findet während der zweiten Hälfte des ersten Semesters ein Standortgespräch statt. Daran nehmen die Klassenlehrpersonen, die Eltern sowie die Schülerin oder der Schüler teil.

Ende des 5. Schuljahres wird der Beurteilungsbericht von der Klassenlehrperson an die Eltern und die Schülerin oder den Schüler abgegeben.

In der 6. Klasse findet Ende November eine Standortbestimmung im Sinne einer Empfehlung der Lehrperson an die Eltern in schriftlicher Form statt.

Ende des ersten Semesters gibt die Klassenlehrperson den Übertrittsbericht und das Übertrittsprotokoll an die Eltern ab. Die Eltern nehmen die Zuweisung aus ihrer Sicht im Übertrittsprotokoll vor.

Bis Mitte Februar findet das Übertrittsgespräch (Lehrpersonen, Eltern, Schüler:in) mit dem Ziel statt, der Schulleitung einen gemeinsamen Zuweisungsantrag zu stellen.

Falls kein gemeinsamer Antrag zustande kommt, haben die Eltern die Möglichkeit, ihr Kind für die kantonale Kontrollprüfung anzumelden.

Bis Ende März entscheidet die Schulleitung der Primarstufe auf der Basis der vorliegenden Fak- ten und Dokumente über die Zuteilung für die Sekundarstufe 1. Dieser Entscheid wird den Eltern durch die Schulleitung mit Rechtsmittelbelehrung eröffnet.

In der Sekundarstufe 1 wird der Zuweisungsentscheid überprüft und falls notwendig korrigiert. Im Modell 4 werden die Schülerinnen und Schüler mit Real- und Sekundarschulniveau gemeinsam unterrichtet. Damit hat ein allfälliger Niveauwechsel keinen Klassenwechsel zur Folge.

Hinweis für fremdsprachige Eltern

Am 12. November 2025 findet im Schulhaus Bümpliz, Bümplizstr. 152, 3018 Bern, ein Informationsanlass zum Übertrittsverfahren statt. Dieser wird durch das Schulamt der Stadt Bern organisiert.

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